Wann sind die Wechselfristen im Tennis? | Teamsportbedarf.de

Wann sind die Wechselfristen im Tennis?

Auch im Tennis müssen sich Spieler bei einem Wechsel an bestimmte Fristen halten. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und betreffen auch Damen und Herren in unterschiedlicher Weise. Eine Anfrage bei den beteiligten Mannschaften bringt Klarheit.

Wechselfristen in den einzelnen Bundesländern

Möchte ein Tennisspieler zu einer anderen Mannschaft wechseln, muss er sich an bestimmte Wechselfristen halten. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Verband zu Verband. In Hessen können Wechselanträge beispielsweise zwischen dem 01.10 und dem 31.01 des darauffolgenden Jahres gestellt werden. Der Verein ist bei entsprechender Einhaltung der Fristen dazu verpflichtet, den Spieler freizugeben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Tennisspieler bereits auf die Freigabe für das nachfolgende Spieljahr verzichtet hat. Davon abgesehen dürfen Tennisspieler zwischen dem 1.4 und dem 30.9 lediglich für einen Verband des DTB und offizielle Turniere dieses Verbandes angemeldet werden. Turniere anderer Verbände und Mannschaften dürfen nicht bestritten werden.Die entsprechenden Regelungen gelten für alle Ligen und sind seit dem November 2008 aktiv. Davor gab es anderweitige Regelungen, welche für bestimmte Bundesländer noch gelten oder in abgeänderter Form weiterexistieren. So darf ein Tennisspieler, der im HTV (Hamburger Tennisverband) tätig ist, in einem Spieljahr nur für einen einzigen Verein an Mannschaftswettkämpfen teilnehmen. Das Spieljahr dauert jeweils vom 01.10 bis zum 30.09 des folgenden Jahres.

DTB – Wechselfristen und Sonderregelungen im Tennis

Tennisspieler die für einen Verband des DTB spielen, müssen einige Sonderregelungen beachten. So dürfen diese nur für eine Mannschaft zur gleichen Zeit in der Winterrunde spielen. Nach Beendigung der Winterrunde gelten wieder die ursprünglichen Fristen und Regelungen.Die erwähnten Regelungen gelten für alle Ligen und Damen und Herren der jeweiligen Verbände. Sonderregelungen gibt es beim WTB (Württembergischer Tennis-Bund e.V.) und beim BTV (Bayerischer Tennis-Verband e.V.). Dort können Tennisspieler wie üblich zwischen dem 01.10 und dem 31.01 des folgenden Jahres zu einem neuen Verein wechseln, haben jedoch auch die Möglichkeit, zwischen dem 01.02. (20.02 beim Bayerischen Tennis-Verband e.V.) und dem 15.03 einen Wechsel vorzunehmen. Dafür wird allerdings eine Freigabe des alten Vereins benötigt, welche auf Anfrage ausgestellt wird. Hier müssen Tennisspieler jedoch vertragliche Details beachten, um den Wechsel während dieser zweiten Wechselfrist vollziehen zu können. Zudem kann die zweite Phase nur von Personen durchgeführt werden, welche die entsprechende Berechtigung als Vereinsadministrator besitzen. Während der erwähnten Bearbeitungszeiträume können also folgende Aktionen getätigt werden:

- Wechsel
- Einstieg
- Freigabeverzicht beantragen
- Austritt

Davon abgesehen ist es Spielern möglich, auch abseits der Fristen zu wechseln, wenn der Vereinswechsel gegen den eigenen Wunsch durchgeführt wurde. In diesem Fall ist es notwendig, den entsprechenden Verband persönlich zu kontaktieren.

Unterschiede zwischen Jugend- und Herren-Tennis

Grundsätzlich gibt es keine Unterschiede zwischen den Wechselfristen in den einzelnen Klassen. Jugendliche Tennisspieler müssen sich an dieselben Fristen halten wie Herren und auch zwischen Amateuren und Profis bestehen keinerlei Unterschiede. Für Jugendspieler gelten jedoch einige Sonderregelungen. So läuft die Meldefrist für die Mannschaftsanmeldung für Jugendliche am 31.01 und damit zeitgleich mit dem Ende der Wechselfrist für Tennisspieler aller Klassen ab. Auch im Tennissport gibt also gewisse Wechselfristen. Je nachdem, um welchen Verband es sich handelt, können diese sich leicht unterscheiden. Grundsätzlich sind Wechsel jedoch im Winter und in Ausnahmefällen auch im Frühjahr möglich. Zudem dürfen Wechsel außerhalb der Fristen vorgenommen werden, wenn der Vertrag von einer der beiden Parteien nicht eingehalten wurde. Dafür muss jedoch der für den Spieler zuständige Verband eingeschaltet werden.


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