Wann sind die Wechselfristen im Basketball? | Teamsportbedarf.de

Wann sind die Wechselfristen im Basketball?

Im deutschen Basketball sind die Regelungen zu einem Vereinswechsel in der Spielordnung des deutschen Basketball-Bundes aufgeführt. Bei Basketball-Spielern wird zwischen einer Teilnahmeberechtigung, einer Einsatzberechtigung und einer Spielberechtigung unterschieden.

Mit der Teilnahmeberechtigung erhält der Basketball-Spieler die Berechtigung, für einen bestimmten Club am Spielbetrieb teilzunehmen. Die Teilnahmeberechtigung wird durch den deutschen Basketball-Bund erteilt. Der Basketball-Spieler kann sich durch den Teilnehmerausweis legitimieren.

Die Einsatzberechtigung berechtigt einen Basketball-Spieler, im regulären Spielplan während der Saison in einer bestimmten Mannschaft – seiner Stammmannschaft – eingesetzt zu werden. Ein aushilfsweiser Einsatz in einem Team, das eine Spielklasse unter der des neuen Clubs spielt, ist daneben möglich. Hat ein Basketball-Spieler noch nicht am Spielbetrieb des Clubs teilgenommen, kann die Einsatzberechtigung für jedes andere im Spielplan disponierte Team erlangt werden.

Mit der Spielberechtigung wird der Basketball-Spieler berechtigt, in einem bestimmten
Spiel zum Einsatz zu kommen. Inwiefern er tatsächlich zum Einsatz kommt, bestimmt der Teamcoach. Der Einsatz ist daher an persönliche Voraussetzungen und Präferenzen gebunden.

Besitzt ein Spieler eines dem deutschen Basketball-Bundes angegliederten Basketball-Clubs eine Teilnahmeberechtigung, ist für einen Wechsel in einen anderen Verein die Abmeldung und Freigabe durch den abgebenden Clubs erforderlich. Eine Teilnahmeberechtigung legitimiert einen Basketball-Spieler, für einen Verein am Spielbetrieb teilzunehmen.

Wenn die Abmeldung und Freigabe durch den bisherigen Club nicht innerhalb von 3 Wochen erfolgt, wird sie ohne Zustimmung des den Spieler abgebenden Clubs erteilt.

Ein Vereinswechsel ist während einer Saison nur im Zeitraum 1. Juli bis 31. Januar möglich. Dieses Zeitfenster gilt auch für Spieler, die von einem anderen Basketball-Spielbetrieb zu einem dem DBB angeschlossenen Club wechseln.

Vor der Teilnahme am Spielbetrieb des neuen Clubs ist es erforderlich, dass der Basketball-Spieler über eine Bestätigung seines Landesverbandes nachweist, dass er in der in der laufenden Saison noch nicht für ein Team dieses Clubs gespielt hat. War der Basketball-Spieler für den neuen Verein bereits im Einsatz, kann der Wechsel nur nach Vorlage einer Sonderteilnahmeberechtigung für den Club genehmigt werden.

In den Regionalligen ist in jedem Spiel pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Voraussetzung ist ein gültiger Aufenthaltstitel. Diese Vorschrift findet keine Anwendung Basketball-Spieler, die noch vor Vollendung ihres 17. Lebensjahres im Besitz einer Teilnahmeberechtigung sind.

Diese Regelung gilt nicht für Berufsbasketballer, denen auf Grund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt gewährt wird. Erwirbt ein solcher Berufsbasketballer eine Teilnahmeberechtigung für einen Club, hat er lediglich den Aufenthaltstitel vorzulegen.

Ansonsten gelten alle die Amateure betreffenden Vorgaben für einen Club-Transfer grundsätzlich auch für Profi-Basketball-Spieler der Bundesliga. Der Transfer von Spielern ist hier jedoch, wie in anderen Profi-Sportarten auch, oftmals mit mehr oder weniger hohen Zahlungen und Kompensationen für Basketball-Spieler und Vereine verbunden. Da für den Profi-Spielbetrieb keine über die allgemeine Satzung der DBB hinausgehenden Regulierungen bestehen, können Vereinswechsel relativ kurzfristig durchgeführt werden. Dies gibt den Vereinen zweifellos eine große Flexibilität bei Budgetplanung und Verhandlungen mit Sponsoren.

Es gibt aber auch kritische Stimmen, insbesondere von Vereinen, die im Transferpoker nicht mitspielen können. Während einige Publikumsmagneten wie der FC Bayern nicht zuletzt durch den Fußball über hohe finanzielle Reserven verfügen und ein ambitioniertes Geschäftsmodell verfolgen, können weniger gut ausgestattete Vereine nicht mitziehen und müssen Leistungsträger und vielversprechende Talente ziehen lassen. Den Spielern ist kein Vorwurf zu machen, jedoch ist der Leerkauf der Liga durch wenige finanzkräftige Vereine eine bedenkliche Entwicklung, die der Attraktivität der aufstrebenden Sportart Basketball langfristig schaden kann und Parallelen zum Profi-Spielbetrieb im Fußball aufweist.

Allerdings räumen die meisten Vereine der Bundesliga freimütig ein, dass Vereine wie der FC Bayern große Anteile am Boom des Basketball-Sports in den letzten Jahren haben. Dass so manch ein Talent bei seinem Wunschverein dann auf der Auswechselbank Platz nehmen muss und selten zum Einsatz gebracht wird, ist zweifellos bedauerlich. Hier ist auch die Selbstverantwortung der Basketball-Spieler gefragt. Mündige Profi-Sportler müssen selbst entscheiden, ob sie den kurzfristigen Benefit einer Transferzahlung höher schätzen als die Aussicht, während der Saison nur vereinzelt zum Einsatz zu kommen und damit den eigenen Spielwert zu mindern.

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