Welchen Trainerschein brauche ich, um in der Handball-Bundesliga zu trainieren? | Teamsportbedarf.de

Welchen Trainerschein brauche ich, um in der Handball-Bundesliga zu trainieren?

Die Frage ist eigentlich, ob ein Handballtrainer tatsächlich einen Trainerschein benötigt, um in der Bundesliga eine Mannschaft zu betreuen. Bisher gab es in dem einen oder anderen Fall vorübergehende Ausnahmeregelungen, weil die Prüfungen für die entsprechende Lizenz, beziehungsweise Diplom-Trainer-Lizenz noch nicht abgelegt worden waren. Betraf dies dann nach Trainerentlassungen kurzfristige Verpflichtungen von sogenannten Übergangstrainern, so gab es diese Probleme mit den erforderlichen Lizenzen meistens nicht, weil beispielsweise ein Co-Trainer mit entsprechender Lizenz offiziell als Trainer beim Deutschen-Handball-Bund (DHB) gemeldet wurden und das Handballtraining somit leiten durften.

Die Trainerausbildung in Deutschland ist in fünf Stufen gegliedert. Zum einen gibt es die Möglichkeit, eine Ausbildung für die die Fachübungsleiter-Lizenz Handball (F-Lizenz) im Bereich des Breiten- und Freizeitsports abzulegen. Legt ein Übungsleiter die Prüfung für diese Lizenz ab, so hat diese eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren. Die Lizenz kann dann noch um weitere vier Jahre verlängert werden, wenn der Beantragende mindestens zwei Jahre hauptverantwortlicher Übungsleiter einer Mannschaft war und an einer vom Deutschen Handball Bund anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilgenommen hat.

Übrigens dürfen als Trainer oder Übungsleiter im Bereich des DHB nur diejenigen Personen tätig werden, die Mitglied eines Vereins ist, der auch zu einem dem Deutschen Handball Bund angeschlossenen Verband angehört.

Die weiteren Trainerscheine für Übungsleiter beim DHB sind in C-Trainer-, B- und A-Trainer-Lizenzen gegliedert. Außerdem gibt es noch die Diplom-Trainer-Lizenz, für die eine Prüfung abgelegt werden kann.

Die C-Lizenz ist im Wesentlichen für ehrenamtliche Coaches in der Jugend sowie für Vereinstrainer in den unteren Klassen gedacht. Für die Ablegung der Prüfung muss ein Teilnehmer es Lehrgangs mindestens 18 Jahre alt – und damit volljährig -  sein sowie nachweisen, dass er einen Schiedsrichter-Neulings-Lehrgang besucht und einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert hat. Der C-Schein wird ebenfalls für die Dauer von vier Jahren erteilt. Eine Verlängerung um weitere vier Jahre ist möglich, wenn der Antragsteller mindestens zwei Jahre verantwortlicher und anerkannter Übungsleiter einer Mannschaft war und an einem vom DHB anerkannten Fortbildungskurs  mit mindestens 15 Lerneinheiten teilgenommen hat.

Die B-Lizenz ist für Jugendtrainer sowie Vereinstrainer im mittleren Leistungssegment vorgesehen. Die Gültigkeit der Lizenz beträgt drei Jahre. Sie kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn der Antragsteller mindestens zwei Jahre hauptverantwortlicher Trainer einer Mannschaft war und an einer vom Deutschen Handball Bund anerkannten Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten teilgenommen hat.

Die höchste Stufe der Trainerlizenzen im Bereich des Deutschen Handball Bundes ist die A-Trainer-Lizenz. Die Absolventen dieser Lizenz-Prüfungen können als Vereinstrainer in den höheren Leistungsbereichen die Mannschaften trainieren. Die Lizenz gilt zwei Jahre lang und kann ebenfalls um zwei Jahre verlängert werden.


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