Wer erstellt oder ändert neue Regeln im Handball? | Teamsportbedarf.de

Wer erstellt oder ändert neue Regeln im Handball?

Die Internationale Handball Federation (IHF) – gegründet 1946 in Kopenhagen - ist zuständig für die Handball-Regeln. Es gibt eine Regelkommission, die von der IHF gegründet wurde und die sich mit allen Regel-Fragen beschäftigt. Dies betrifft die bestehenden Regelungen ebenso wie Vorschläge für die Änderung von Regeln. Die derzeit gültigen Handball-Regeln gelten übrigens seit August 2010. Sie sind in leicht abgeänderter Form eigentlich das Regelwerk von 2005. Dieses wurde als Grundlage für die aktuell gültigen Handball-Regeln genutzt,

Diese Regeln schreiben das Verhalten der Spieler, Zeitnehmer, Schiedsrichter und alle Offiziellen während, vor und nach offiziellen Handballspielen vor. Zudem sind die technischen Voraussetzungen festgelegt, nachdem ein Handballspiel durchgeführt werden kann. Ein Beispiel dafür ist die einheitliche Größe für ein Handballtor.

Natürlich sind die jeweiligen Länder-Verbände in der Lage, entsprechende Vorschläge zu machen, wenn es um Regeländerungen geht. So kann der Deutsche Handballbund (DHB) selbstverständlich dem IHF vorschlagen, Regeländerungen vorzunehmen. Die nationale Hoheit über das Regelwerk erstreckt sich meistens aber hauptsächlich nur auf die organisatorischen Angelegenheiten sowie auf Terminierungen, die von den Verbänden vorgenommen werden.

Der übliche Weg, um die internationale Regeln des Handball zu ändern, beziehungsweise neue Teile der Regeln hinzufügen zu lassen, sind Abstimmungen in den Landesverbänden sowie anschließend in den nationalen Verbänden. Sind diese Beschlussfassungen und Empfehlungen erfolgt und wurden die Vorschläge mit den entsprechenden Mehrheiten von den Gremien der Landes- und Nationalverbänden beschlossen, so werden diese an die IHF zur Entscheidung weitergereicht.

Eine Diskussion über den Sinn und Zweck von Änderungen und/oder Regelerweiterungen ist auf alle Fälle erwünscht und erforderlich. Denn dadurch wird schon auf dem unteren Instanzenweg geklärt, ob die entsprechenden Änderungswünsche überhaupt so wichtig sind, dass der IHF sich damit befassen muss. Fallen die Vorschläge zum Beispiel in den einzelnen Landesverbänden durch, dann wird allgemein davon ausgegangen, dass eine Mehrheit für die in der Diskussion befindlichen Regeländerungen oder Regelerweiterungen nicht durchsetzbar ist. Es gilt vielmehr für Änderungen von Regeln, die sinnvoll sind, die entsprechenden Mehrheitsbeschaffungen in den Verbänden vor einem Einreichen der Vorschläge an den IHF zu versuchen. Nur dieses Prozedere gewährleistet, dass nicht vorsätzlich oder aus rein taktischen Gründen Änderungen oder neue Regeln auf den Weg gebracht werden, die aber weder sportlich noch sporttechnisch oder sportpolitisch wünschenswert, effektiv oder pragmatisch wären. Mit anderen Worten: Das Regelwerk ist geschützt, um es nicht einem schnell sich änderndem Zeitgeist anzupassen oder gar zu opfern.

So wurden in den vergangenen Jahren nur selten Regeländerungen vorgenommen. Einige begleitende Regeländerungen mussten jedoch für das Beachhandball in den Satzungen verankert werden, da ab dem Jahr 2004 der IHF als offizieller Ausrichter der Weltmeisterschaften in dieser neuen Sportart fungierte.


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